Freizügigkeit für Nichterwerbstätige
Nichterwerbstätige Personen, die sich im Kanton Freiburg niederlassen wollen, müssen sich beim Amt für Bevölkerung und Migration melden (nebenstehender Link).
Nichterwerbstätige Personen, die sich im Kanton Freiburg niederlassen wollen, müssen sich beim Amt für Bevölkerung und Migration melden (nebenstehender Link).
Herausgegeben von Amt für den Arbeitsmarkt
Letzte Änderung: 27.06.2023