Fristloste Kündigung des Arbeitsvertrags
«Mein Arbeitskollege hat bei der Arbeit Computerhardware gestohlen. Unser Chef hat ihn daher fristlos entlassen. Darf er das?»
Diebstahl gilt im Prinzip als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. Damit eine fristlose Kündigung zulässig ist, muss die Person, die den Arbeitsvertrag kündigt - also der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer -, wichtige Gründe vorbringen. Im Obligationenrecht steht dazu (Art. 337 Abs. 2): «Als wichtiger Grund gilt namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf».
Durch die fristlose Kündigung wird das Arbeitsverhältnis sofort beendet.
Das Gesetz schreibt nicht vor, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss. Eine mündlich erteilte fristlose Kündigung ist daher gültig. Die fristlose Kündigung muss aber schriftlich begründet werden, wenn die andere Partei dies verlangt (Art. 337 Abs. 1 OR).
Der Richter entscheidet nach freiem Ermessen, ob wichtige Gründe für die Kündigung durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer vorliegen. Jeder Fall ist daher einzeln zu prüfen. Gemäss Rechtsprechung sind aber die folgenden Gründe zugelassen:
Gerechtfertigte Kündigung durch den Arbeitgeber (auch ohne vorgängige Abmahnung) aufgrund von schwerwiegenden Verfehlungen des Arbeitnehmers:
- Straftaten am Arbeitsplatz;
- eine konkurrenzierende Tätigkeit;
- ein Verstoss gegen die Geheimhaltungspflicht.
Gerechtfertigte Kündigung durch den Arbeitgeber nach einer klaren Verwarnung mit Androhung einer fristlosen Kündigung:
- Verstösse gegen Weisungen des Arbeitgebers;
- eigenmächtiger Ferienbezug trotz Verbot;
- übermässige private Telefon- oder Internetnutzung am Arbeitsplatz.
Gerechtfertigte Kündigung durch den Arbeitnehmer:
- Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, wenn er nicht innert angemessener Frist Sicherheit für die Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis leistet (Art. 337a OR);
- sexuelle Übergriffe;
- schwerwiegende und anhaltende Verstösse gegen Vorschriften über den Gesundheitsschutz.