Vernehmlassung des Vortenwurfs der Verordnung über die Pensionierung der Beamtinnen und Beamten mit Polizeibefugnissen
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Der Staatsrat schickt den Verordnungsentwurf über die Pensionierung der Beamtinnen und Beamten mit Polizeibefugnissen in die Vernehmlassung. Mit diesem Entwurf, der Teil der Revision der Pensionskasse des Staatspersonals ist, wird das Pensionierungshöchstalter für diese besonderen Berufskategorien von 60 auf 62 Jahre angehoben. Der Arbeitgeber Staat beteiligt sich mit 70 % am Kapital für den Einkauf des Umwandlungssatzes zwischen 62 und 65 Jahren.
Herausgegeben von Finanzdirektion
Letzte Änderung: 01.07.2021