Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Staatsräte, der Oberamtmänner und der Kantonsrichter
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In seiner Sitzung vom 28. Januar 2020 hat der Staatsrat die Genehmigung erteilt, den Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Staatsräte, der Oberamtmänner und der Kantonsrichter und den dazugehörigen erläuternden Bericht in die Vernehmlassung zu schicken. Die Vernehmlassung läuft bis am 30. April 2020. Alle diesbezüglichen Dokumente können hier eingesehen werden.
Herausgegeben von Finanzdirektion
Letzte Änderung: 08.06.2020