Handelsregisterauszüge können am E-Government-Schalter des Staates Freiburg bestellt und bezahlt werden. Der eigentliche Handelsregisterauszug wird Ihnen per A-Post zugestellt.
Erhalt eines Handelsregisterauszugs
Bestellen von Auszügen und anderen Dokumenten des Handelsregisters neu auch über den eGovernment Schalter des Kantons Freiburg.
Die Arten von Auszügen
- Beglaubigte Auszüge und andere beglaubigte Dokumente oder einfache
- kostenlose Auszüge oder Statuten, die nicht beglaubigt sind und keinen rechtlichen Wert haben.
Wie kann ein Auszug bestellt werden
Online
Die Bestellung erfolgt am E-Government-Schalter des Staates Freiburg. Bevor Sie Ihre Bestellung aufgeben können, müssen Sie sich registrieren.
Am Schalter
Bestellungen an unserem Schalter nehmen wir von Montag bis Freitag, von 8h bis 11h30 und von 14h bis 16h30 entgegen. Bitte beachten Sie, dass das Erstellen von Kopien mehrerer Dokumente eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und dass wir Ihre Bestellung deshalb nicht umgehend erledigen können. Wir danken für Ihr Verständnis.
Mit Überbeglaubigung (Apostille)
Geben Sie bitte das Land an, für welches Sie die Überbeglaubigung benötigen. Wir bearbeiten Ihre Bestellung in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei des Kantons Freiburg, die Ihnen den Auszug zustellen wird.
Kostenloser Auszug
Können Sie direkt auf unserer Website konsultieren und beziehen. Im Moment sind allerdings noch nicht alle Statuten auf unserer Website verfügbar, da wir erst seit dem Jahre 2008 systematisch alle Belege einscannen. In derselben Kategorie der gratis Auszüge bieten wir auch Auszüge mit englischen Titeln an. Diese Auszüge sind nicht beglaubigt und haben keinen rechtlichen Wert.
Kostenloser AuszugBitte beachten Sie, dass wir keine Bestellungen per Telefon, Fax oder Brief entgegen nehmen.
In welcher Sprache ist er abgefasst?
Die Auszüge sind nur in den zwei offiziellen Amtssprachen des Kantons erhältlich (Deutsch/Französisch). Wenn Sie einen Auszug auf Englisch oder in einer anderen Sprache wünschen, wenden Sie sich bitte an einen professionellen Übersetzer.
Tarife
- Beglaubigter Auszug CHF 50.-
- Beglaubigte Kopie von Belegen: Anmeldungen: CHF 20.-, Gründungsakten und Statuten: CHF 60.-.
- Beglaubigte Auszüge mit Überbeglaubigung (Apostille) CHF 50.- + CHF 30.-. Wenn das Dokument ins Ausland verschickt werden soll, verrechnen wir CHF 7.40 für die Versandkosten.
- Einfacher Auszug oder einfache Kopien von Belegen: Anmeldungen: CHF 10.-, Gründungsakten und Statuten: CHF 50.-. Unter „einfach“ versteht man Dokumente, die zur Information ausgestellt werden, ohne Gewähr und ohne Rechtswirkung (im Gegensatz zu beglaubigten Dokumenten).
Unsere Tarife basieren auf der Verordnung vom 6. März 2020 über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1).
Bezahlung
- Bei online Bestellungen wird Vorauszahlung verlangt. Folgende Zahlungsmittel sind möglich: Visa, Mastercard, PostFinance Card oder TWINT.
- Bei Bestellungen am Schalter wird Vorauszahlung verlangt. Folgende Zahlungsmittel sind möglich: Bar, Visa, PostFinance Card, Maestro Card oder TWINT.
Lieferfristen
Bestellungen von Auszügen werden noch am selben Werktag bearbeitet, wenn sie vor 11.00 Uhr beim Handelsregisteramt eintreffen. Wenn Ihre Bestellung vollständig ist, verschicken wir den Auszug per A-Post.
Bestellungen von anderen Dokumenten werden nach Möglichkeit noch am selben Werktag bearbeitet, wenn sie vor 11.00 Uhr beim Handelsregisteramt eintreffen. Bei vorübergehender Überlastung des Amtes können wir Ihre Bestellung jedoch nicht immer umgehend bearbeiten. Wenn Ihre Bestellung vollständig ist, werden die Dokumente per A-Post verschickt.
Wenn Sie den Auszug an unserem Schalter abholen wollen, vermerken Sie dies bitte in Ihrer Bestellung indem Sie ihre Lieferadresse (persönliche Adresse) löschen und "Abholung am Schalter" eintragen. Sobald der Auszug verfügbar ist, kontaktieren wir Sie per Telefon.
Die Lieferadresse entspricht grundsätzlich der persönlichen Adresse des Bestellers.
Herausgegeben von Handelsregisteramt
Letzte Änderung: 06.09.2023