Online-Lohnrechner
Der Online-Lohnrechner gibt Ihnen eine Schätzung des Brutto-Monatslohns, der dem gesuchten Profil entspricht (Alter, Ausbildung, Dienstalter usw.).
Gesamtarbeitsverträge (GAV)
In einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sind alle Vereinbarungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern einer bestimmten Branche enthalten. Die Vereinbarungen beziehen sich auf alle Aspekte, die das Berufsleben der Angestellten beeinflussen: Ferienanspruch, Mindestlohn, Arbeitszeiten usw.
Der Geltungsbereich eines zwischen Verbänden abgeschlossenen GAV kann auf Antrag aller Vertragsparteien ausgedehnt werden. Die Allgemeinverbindlicherklärung hat zur Folge, dass der GAV auch für Arbeitgebende und Arbeitnehmende des betreffenden Wirtschaftszweigs oder Berufs gilt, die am Vertrag nicht beteiligt sind.
Wenn Sie die folgenden Links öffnen, können Sie sehen, ob in der gesuchten Branche ein kantonaler oder ein allgemeinverbindlich erklärter GAV gilt: kantonale GAV, allgemeinverbindlich erklärte GAV.
Normalarbeitsverträge (NAV)
Wenn in einer Branche eine missbräuchliche Lohnunterbietung der orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne festgestellt wird, kann die zuständige Behörde einen Normalarbeitsvertrag (NAV) erlassen. Normalarbeitsverträge werden von den Kantonen aufgestellt und vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt. Im Kanton Freiburg sind zwei Normalarbeitsverträge in Kraft.
Kontakt
Amt für den Arbeitsmarkt - AMA
Abteilung Arbeitsmarkt
T +41 26 305 96 75