Die neue Verfassung des Kantons Freiburg (KV) ist vom Freiburger Stimmvolk am 16. Mai 2004 mit 44'863 Ja (58,03 %) zu 32'446 Nein (41,97 %) angenommen worden.
Sie ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten (Art. 146 KV), unter Vorbehalt des Übergangsrechts in den Artikeln 147–153 KV.
Für die Vorbereitung der Umsetzung der neuen Verfassung hat der Staatsrat eine Projektorganisation eingesetzt. Diese ist auf Ende 2011 aufgelöst worden.
Seit ihrem Inkrafttreten wurde die Kantonsverfassung zweimal geändert:
- Verfassungsinitiative «Passivrauchen und Gesundheit», ASF 2008_073;
- Verfassungsinitiative «Transparenz bei der Finanzierung der Politik», ASF 2017_011.
Weitere Informationen:
- Website der Arbeiten des Verfassungsrats
- "Die neue freiburgische Verfassung" FZR-Sondernummer 2005 (elektronische Version)
- Bericht Nr. 170 vom 15. November 2004 des Staatsrats an den Grossen Rat über die Umsetzung der neuen Kantonsverfassung (TGR 2004 S. 1716 ff.)
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Zwischenbericht Nr. 288 vom 2. Oktober 2006 des Staatsrats an den Grossen Rat über die Umsetzung der neuen Kantonsverfassung (TGR 2006 S. 2514 ff.)
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Schlussbericht Nr. 285 vom 11. Oktober 2011 des Staatsrats an den Grossen Rat über die Umsetzung der neuen Kantonsverfassung (TGR 2011 S. 2521 ff.)