Kinderschutz
Im Sinne des UN-Übereinkommens vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Jedes Kind hat Anspruch darauf, geschützt und in seiner Entwicklung gefördert zu werden.
Die Hauptverantwortung für Pflege, Erziehung und Unterhalt des Kindes tragen die Mutter und der Vater(Art. 18 UN-Kinderrechtskonvention, Art. 301 und 302 ZGB, Art. 7 JuG). Letztere, aber auch alle anderen Personen, können den Bereitschaftsdienst des Jugendamtes um Hilfe und Unterstützung bitten.
Prinzipiell greift der Staat nur dann ein, wenn die Entwicklung des Kindes gefährdet ist und seine Mutter oder sein Vater nicht von selbst etwas dagegen tun bzw. nicht in der Lage sind, dies zu tun. In diesem Fall ordnen die zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsbehörden Schutzmassnahmen zugunsten des Kindes an.
Für jedes Kind, jeden Elternteil, jede Berufsperson und jede Bürgerin/jeden Bürger ist es wichtig zu wissen, warum ein Kind geschützt werden muss und wie es geschützt werden kann.
Bereitschaftsdienst