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Die Beamtinnen und Beamten sind speziell für diese Art von Einsätzen geschult.
Zögern sie nicht, in einer Krisensituation die Polizei zu rufen: 117
Ein Offizier/eine Offizierin der Gerichtspolizei kann gegenüber einer Person, die Gewalt ausübt, androht oder der anderen Person nachstellt, im Krisenfall die sofortige Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung für die Dauer von bis zu 10 Tagen verfügen, verbunden mit einem Rückkehrverbot und der Abnahme der Wohnungsschlüssel.
Die Kantonspolizei kann gefährliche Personen bis zu maximal 24 Stunden in Polizeigewahrsam nehmen.
Die Polizeibeamten und –beamtinnen informieren Sie bei ihrem Einsatz in jedem Fall über Ihre Rechte und verweisen Sie an die entsprechende Opferberatungsstelle.
Sie händigen Ihnen die Notfallkarte für den Kanton Freiburg aus, welche alle wichtigen Adressen für Opfer von häuslicher Gewalt enthält.
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Suchen Sie sich kompetente Unterstützung und Beratung bei einer Fachstelle.
Frauen finden Unterstützung beim:
Frauenhaus und Opferberatungsstelle
Postfach 1400
1701 Fribourg
026 322 22 02
E-Mail: info@sf-lavi.chMänner können sich an die Opferberatungsstelle für Männer wenden.
Opferberatungsstelle Kinder und Jugendliche / Männer Opfer von Verkehrsunfällen
Postfach 29
1705 Freiburg
026 305 15 80
E-Mail: lavi-ohg@fr.chDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten Ihnen neben einem vertraulichen Gespräch telefonische und
ambulante Beratung, um Sie über Ihre Rechte und mögliche Schritte zu informieren. -
Verschiedene Möglichkeiten bieten sich Ihnen.
Verlassen der ehelichen Wohnung
Wenn Sie sich bedroht oder in Gefahr fühlenhaben Sie haben das Recht, mit Ihren Kindern den ehelichen Wohnsitz zu verlassen. In diesem Fall ist es ratsam, die Vormundschaftsbehörde (Friedensgericht) Ihres Wohnsitzes zu informieren. Vergessen Sie nicht, alles was Sie und Ihre Kinder brauchen wie Identitätskarten, Geld, Kreditkarten, Ermächtigung für das Bankkonto, Ausweise, Führerschein, Arztzeugnisse sowie Ihre Schlüssel, ein Minimum an Kleidern und Spielsachen mitzunehmen.
Rufen Sie wenn nötig die Polizei - 117 - oder lassen Sie sie rufen, um unter ihrem Schutz in eine Aufnahmeeinrichtung (Frauenhaus), zu Verwandten, Freunden oder in ein Hotel gehen zu können. Sie können auch für das Abholen von Sachen aus der ehelichen Wohnung Schutz verlangen.
Frauen finden Unterstützung beim:
Frauenhaus und Opferberatungsstelle
026 322 22 02Männer können sich hier wenden:
Opferberatungsstelle Kinder und Jugendliche / Männer und Opfer von Verkehrsunfällen
026 305 15 80
Ausserhalb der Bürozeiten: 143 - Die Dargebotene Hand
Sie möchten handeln?
Ehepartner (nicht aber Konkubinatspartner) können nach Gewaltanwendung beim Bezirksgericht Eheschutzmassnahmen beantragen, am besten über eine Beratungsstelle, für Frauen den Frauenraum Freiburg, eine Anwältin oder einen Anwalt. Bei eingetragenen Partnerschaften gelten auf Antrag ähnliche Schutzmassnahmen wie die ehelichen.
Mit Eheschutzmassnahmen können Sie in Ihrer Ehe auch ein klares Zeichen gegen erlittene Gewalt setzen. Die Massnahmen sind wie gesagt nur für Ehe- und nicht für Konkubinatspaare möglich, auch wenn diese Kinder haben. Opfer von Gewaltanwendung in eingetragenen Partnerschaften können ebenfalls beim Bezirksgericht Massnahen beantragen.
Eheschutzmassnahmen regeln verschiedene Fragen wie die Dauer der Trennung, die Zuweisung der Wohnung, die Betreuung der Kinder und die Unterhaltsbeiträge. Das Verfahren zieht keine Gerichtskosten nach sich.
Personen, die eine Unterstützung durch einen Anwalt/eine Anwältin in Anspruch nehmen möchten, jedoch nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, können eine unentgeltliche Rechtshilfe in Anspruch nehmen (der Staat übernimmt die Anwaltskosten).
Ist ein Dialog noch möglich, können Sie Ihren Partner/Ihre Partnerin an den Verein EX-Pression verweisen. Der freiburgische Verein EX-pression bietet Beratung an für Personen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt genüber nahe stehenden Personen ausüben, ihr Verhalten ändern möchten und dabei Hilfe und Unterstützung suchen. -
Sie können einen Strafantrag stellen:
- indem Sie sich zum nächsten Polizeiposten begeben. Dabei können Sie sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen
- indem Sie schriftlich einen Antrag an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizei stellen. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der OHG-Beratungsstelle kann Sie bei diesem Vorgehen unterstützen.
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Um Ihre Stellung als Opfer in einem allfälligen Zivil- oder Strafprozess zu stärken, empfehlen wir Ihnen…
- Sachverhalte von Gewalttaten genau schriftlich festzuhalten, Drohungen eingeschlossen, und sie zu datieren;
- eine medizinische Untersuchung in der Notfallstation des nächsten Spitals nach Vorkommnissen von Gewalt, dies auch, wenn keine Spuren sichtbar sind.
Sie können sich auch an einen allgemein praktizierenden Arzt wenden.
Auf dem Notfalldienst wird Ihnen ein Arztzeugnis ausgestellt, das nicht nur physische Verletzungen, sondern auch Ihre psychische Verfassung nach dem gewalttätigen Übergriff beschreibt.
Auch wenn Sie im Moment noch nicht daran denken, eine Strafklage einzureichen, kann dieses Arztzeugnis nützlich sein als Beweismittel, falls Sie später Ihre Meinung ändern oder sich erneute Vorfälle zutragen.
- Fotografieren Sie die Folgen der Tätlichkeit: Blutergüsse, Wunden, materielle Schäden, Blutlachen etc. Bewahren Sie Beweisstücke, wie zerrissene oder befleckte Kleider, Nachrichten auf dem Telefonbeantworter, auf Papier oder im elektronischen Briefkasten auf.
Auch wenn Sie bisher nicht auf erlittene Gewalttätigkeit reagiert haben, können Sie dies jetzt tun, indem Sie mit der Opferberatungsstelle Kontakt aufnehmen oder eine Strafklage einreichen.
Mehr dazu
bei sexueller Übergriffe
Die Ratschläge zu Massnahmen bei sexueller Gewalt richten sich an alle Opfer derartiger Übergriffe. Die Verletzung der sexuellen Integrität bewirkt ein physisches und psychologisches Trauma. (Vergewaltigung, Nötigung, Ausnützung einer Notlage, sexuelle Handlungen mit Schutzbefohlenen).
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Zorgern Sie nicht:
- Die Polizei zu benachrichtigen - 117 -
- Sich so schnell wie möglich in die Notfallaufnahme des nächsten Spitals oder zu Ihrem Gynäkologen zu begeben;
- Spezialisierte Hilfe bei der Opferberatungsstelle zu beanspruchen.
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Um nach einer Vergewaltigung in der Lage zu sein, die Identität des Täters zu beweisen, ist es wichtig, so schnell wie möglich eine rechtsmedizinische Untersuchung vornehmen zu lassen, ohne sich vorher zu waschen oder umzuziehen, um das Verschwinden allfälliger Spuren zu vermeiden (wenn Sie sich bereits umgezogen haben, sollten Sie die Kleider in einem Papiersack aufbewahren). Verletzungen können behandelt, Krankheiten vorgebeugt und eine allfällige Schwangerschaft verhütet werden. Alle gesammelten Beweismittel werden sorgsam aufgehoben, damit Sie sich nicht sofort für oder gegen eine allfällige Strafklage entscheiden müssen.
Wenden Sie sich so schnell wie möglich an die Notfallaufnahme eines Spitals, wenn möglich des Freiburger Spitals Standort Freiburg (Kantonsspital), das ein spezielles Interventionsprotokoll anwendet und wo Sie auch Zugang zu psychologischer Betreuung finden, oder an eine private Gynäkologin/einen privaten Gynäkologen.Festzuhalten ist, dass nach 24 Stunden die Chancen der Identifikation des Täters beträchtlich sinken. Aber auch nach dieser Frist können Sie sich an die gynäkologische Notfallstation wenden, um die notwendige Pflege und eine Arztbestätigung zu erhalten, wenn noch Spuren vorhanden oder Verletzungen sichtbar sind.
HFR Freiburg - Kantonsspital / 1708 Freiburg
Für Frauen, Gynäkologische Notaufn.
026 306 29 00Für Männer, Notfälle
026 306 30 00Notfallstelefonnummer für die Schweiz: 144
Inselspital Bern Notfälle:
031 632 24 02Die Mitarbeitenden einer Opferberatungsstelle informieren Sie über die juristischen Möglichkeiten, die Ihnen offen stehen, und begleiten Sie, wenn Sie dies wünschen, bei den verschiedenen Schritten, auch zu einer allfälligen Gerichtsverhandlung.
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Die wichtigen Kontakte im Fall eines sexuellen Übergriffs.
Polizei 117
Sanitätsnotrufzentrale 144
Freiburger Spital - Notfälle Standort Freiburg, 026 306 30 00
Inselspital Bern Notfälle, 031 632 24 02
Opferberatungsstelle Kinder und Jugendliche / Männer und Opfer von Verkehrsunfällen, 026 305 15 80
Ausserhalb der Bürozeiten: 143 - Die Dargebotene HandFrauenhaus und Opferberatungsstelle, 026 322 22 02
Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit , 026 305 29 55
Psychosoziale Notfälle Kanton Freiburg 026 305 77 77
Psychosoziales Zentrum Freiburg, Av. Général-Guisan 56, 1700 Freiburg, 026 305 21 60
Psychosoziales Zentrum Bulle, Rue Lécheretta 1, 1630 Bulle, 026 305 63 73
Hilfsorganisation für Gewalttäter und Gewaltprävention: Ex-pression, 0848 08 08 08
Die Website https://www.gewaltschutz.infoaus Deutschland bietet erste Informationen in verschiedenen Sprachen. Für die Deutschschweiz ist eine Internetseite geplant.
www.violencequefaire.ch ist eine interaktive Internetseite der Romandie, die sich an von häuslicher Gewalt betroffene Frauen, an Männer, die in ihrer Familie oder Umgebung Gewalt ausüben sowie an das persönliche Umfeld von Betroffenen und an Fachpersonen richtet. Die Internet Seite richtet sich auch an junge Erwachsene, die sich über Liebe und Respekt in ihrer Partnerschaft informieren und austauschen möchten. Die Internetseite existiert nur auf Französisch.