Die Opfer einer Straftat wenden sich an:
die Opferberatungsstelle für Kinder, Männer und Opfer des Strassenverkehrs
- Centre de consultation LAVI
- Boulevard de Pérolles 18A
- Postfach
- 1701 Fribourg
- 026 305 15 80
die Opferberatungsstelle für Frauen
- Frauenhaus/Opferberatungsstelle
- Postfach 538
- 1701 Fribourg
- 026 322 22 02
- Kantonales Sozialamt KSA
- Route des Cliniques 17
- Postfach
- 1701 Freiburg
- 026 305 29 92
Welche Unterstützung gewähren die Beratungsstellen?
- Das vertrauliche Gespräch, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen verpflichtet sind, gegenüber Behörden und Privaten Stillschweigen zu wahren;
- Information und Beratung in Bezug auf die nötigen Schritte: Stellung eines Strafantrags, ärztliche Konsultation, therapeutische Unterstützung usw.;
- Begleitung im Strafverfahren (Konsultation einer Anwältin/eines Anwalts, Einvernehmung durch Polizei oder Untersuchungsrichter/in, Erscheinen vor Gericht);
- unentgeltliche Soforthilfe, die namentlich die Notunterkunft, Hilfe im Haushalt, die Betreuung der Kinder, den Transport, ärztliche Konsultationen sowie eine erste juristische, psychologische oder psychiatrische Konsultation umfassen kann (Siehe: OHG-Richtsätze für sofortige und längerfristige Hilfe)
- längerfristige Massnahmen, wie z.B. ärzliche Behandlung, psychologische Begleitung, Therapie, Konsultationen einer Anwältin/eines Anwalts, Beherbergung (Siehe: OHG-Richtsätze für sofortige und längerfristige Hilfe). Erfolgen diese Massnahmen über Dritte (Ärztinnen/Ärzte, Rechtsanwältinnen/-anwälte), so hängt die Übernahme der entsprechenden Kosten von der persönlichen Situation des Opfers ab. Der Entscheid darüber liegt beim Kantonalen Sozialamt (KSA). Für die Übernahme der Anwaltskosten hält das KSA ein Sonderformular bereit.