Die häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten Familie, Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder einem Konkubinat physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen.
Gewalt kann in keinem Fall geduldet, toleriert oder entschuldigt werden. Nebst der Prävention von Gewalt und Hilfeleistungen gegenüber von Opfern sieht der Staat rechtliche Sanktionsmassnahmen vor, die unterschiedlich aussehen, je nachdem ob das Opfer ein Kind oder eine erwachsene Person ist und je nach Ausmass der angewandten Gewalt.
Der Schutz vor Gewalt sowie die Gewaltprävention unterscheiden sich je nachdem, ob die Adressat/-innen Kinder oder Erwachsene sind. Kinder brauchen einen erhöhten Schutz vor Gewalt und Misshandlung. Verheiratete, getrennt lebende und geschiedene Personen, Personen in einer registrierten Partnerschaft oder Ex-Partner/-innen erhalten den gleichen rechtlichen Schutz gegenüber Gewaltanwendungen ihrer Partner/-innen und Ex-Partner/-innen wie dies irgendeine Person gegenüber Übergriffen durch Dritte erhält.
Ein von Gewalttätigkeit beherrschtes Familienklima führt zu schweren Problemen bei den Erwachsenen, die die Gewalt erleiden (meistens sind dies Frauen) sowie bei den Kindern, selbst wenn diese Gewalt nicht direkt gegen letztere gerichtet ist. Es ist also wichtig, dass die betroffenen Personen den Mut finden, darüber zu sprechen.
Es wird zwischen verschiedenen Gewaltformen unterschieden, die einzeln oder zusammen auftreten können: physische Gewalt, sexuelle Gewalt, psychische Gewalt, soziale Gewalt, ökonomische Gewalt.
Häusliche Gewalt wird häufig mit Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen gleichgesetzt. Der Begriff umfasst jedoch weit mehr. Es wird darunter verstanden: Gewalt gegen Frauen und Männer in Paarbeziehungen und Trennungssituationen; Gewalt gegen Kinder und Jungendliche in der Familie, Gewalt gegen ältere Menschen im Familienverband sowie Gewalt zwischen Geschwistern.
Gewalttätige Akte sind strafbar, ungeachtet ob sie nun in der Öffentlichkeit oder in der Privatsphäre begangen werden. Je nach Schweregrad des Übergriffs werden die Gewaltakte entweder von Amtes wegen oder auf Anzeige strafrechtlich verfolgt.
Kinder erhalten aufgrund ihres Abhängigkeitsverhältnisses zu Erwachsenen einen speziellen Schutz.
Neben der Strafverfolgung existieren noch andere rechtliche Mittel, um sich gegen erlittene Gewalt zur Wehr zu setzen, Wiederholungstaten zu verhindern und/oder eine Entschädigung zu erhalten: es sind dies Zivilmassnahmen und/oder Massnahmen aufgrund des Opferhilfegesetzes (OHG).
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Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen
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Letzte Änderung: 19.03.2024