Sie dürfen sich nicht freuen und einfach nichts unternehmen, wenn keine Steuererklärung ins Haus flattert. Wer auf die Verjährung wartet, riskiert nämlich eine Veranlagung nach Ermessen der Steuerbehörden. Die Steuerrechnung dürfte dann höher ausfallen – in der Regel noch mit einer Busse – als wenn die Steuererklärung von den Steuerpflichtigen selbst ausgefüllt worden wäre.
Steuererklärungsformulare können bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes oder bei der kantonalen Steuerverwaltung angefordert werden, und zwar unter: http://admin.fr.ch/scc/de/pub/steuer_np/scc_formularbestellung_pp.cfm
Die Steuererklärung kann auch auf dem Computer ausgefüllt werden. Die entsprechende Informatikanwendung finden Sie unter: http://admin.fr.ch/scc/de/pub/steuer_np/fritax.htm. Dieses Vorgehen bietet den Vorteil, dass die steuerpflichtige Person die auf ihrem Computer gespeicherten Daten bei künftigen Zugriffen vervollständigen oder aber im folgenden Jahr einfach übernehmen kann.
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Abteilung Erbschafts- und Schenkungssteuer nur nach Terminvereinbarung.
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Montag - Freitag 09:00-11:00, 14:00-16:00
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