Die Arbeitgeber können das Formular für den Lohnausweis, das ihnen vom Bund zur Verfügung gestellt wird, herunterladen.
Lohnausweis
Jeder Arbeitgeber muss einen Lohnausweis ausstellen, auf dem alle Leistungen und alle geldwerten Vorteile aufgeführt sind; er gibt ihn der oder dem Angestellten oder der Rentnerin oder dem Rentner im Rahmen oder im Zusammenhang mit einem geltenden oder einem früheren Arbeitsvertrag ab.
Ausstellung des Lohnausweises
Für die Erstellung des Lohnausweises darf nur das amtliche Formular des Bundes verwendet werden.
Bestellung des amtlichen Formulars
Wenn Sie aber den Lohnausweis oder die dazugehörende Wegleitung noch auf Papier benötigen, so empfehlen wir Ihnen, die benötigte Anzahl möglichst elektronisch zu bestellen. Diese Bestellform per Internet ermöglicht eine rasche Bearbeitung Ihrer Bestellung.
Statt in Papierform können die Arbeitgeber die Lohnausweise ihrer Angestellten elektronisch übermitteln.
Software für die Ausstellung des Lohnausweises
Sie verfügen nicht über eine Buchhaltungssoftware? Die Steuerbehörden stellen den Arbeitgebern gratis ein Programm, mit dem sie das Dokument automatisiert ausfüllen können, zur Verfügung. Mit diesem Programm kann der Lohnausweis am Computer ausgefüllt werden.
Weitere Informationen zum neuen Lohnausweis erhalten Sie auf der Homepage der Schweizerischen Steuerkonferenz oder bei der Kantonalen Steuerverwaltung.
Zustellung des Lohnausweises
Die Arbeitgeber müssen je ein Exemplar ihren Angestellten und der Kantonalen Steuerverwaltung zustellen.
Geschäftswagen
Informationen zur Deklaration von Firmenautos der Angestellten im Aussendienst.
Herausgegeben von Kantonale Steuerverwaltung
Letzte Änderung: 26.01.2024