Ausländerinnen und Ausländer, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, jedoch in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt haben, werden für ihr Einkommen aus ihrer Erwerbstätigkeit einem Steuerabzug an der Quelle unterworfen. Manche Personen, die in der Schweiz weder Wohnsitz noch Aufenthalt haben, sind trotzdem der Quellensteuer unterworfen.
Kantonale SteuerverwaltungQuellensteuer
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Freiburg besteuert wie alle anderen Kantone das Erwerbseinkommen von ausländischen Staatsangehörigen ohne Niederlassungsbewilligung, und zwar mit der Erhebung eines Steuerabzugs an der Quelle.
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Herausgegeben von Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen
Letzte Änderung: 04.09.2024