Jede steuerpflichtige Person hat Rechte und Pflichten.
Die Einkommenssteuern werden vom Bund, von den Kantonen und von den Gemeinden erhoben. Die Vermögenssteuern wiederum werden von den Gemeinden und von den Kantonen erhoben. Die Steuern werden also auf drei Ebenen erhoben, was bedeutet, dass der Bund, die 26 Kantone und die rund 2600 Gemeinden je die ihnen aufgrund der Verfassung (Bundesverfassung und 26 Kantonsverfassungen) zustehenden Steuern erheben.
Eine erste Unterscheidung kann zwischen den direkten und den indirekten Steuern gemacht werden.
Die direkten Steuern werden entweder auf dem Einkommen (Einkommenssteuer) und/oder auf dem Vermögen (Vermögenssteuer) erhoben. Die Steuerpflichtigen sind direkt davon betroffen und erhalten keine bestimmte Gegenleistung von Seiten des Staates. Die Steuer wird für jede Steuerperiode (entspricht dem Kalenderjahr) veranlagt, und zwar entweder anhand eines Steuererklärungsformulars, das die steuerpflichtigen Personen auszufüllen haben, oder aber direkt an der Quelle oder über die Verrechnungssteuer. Alle natürlichen Personen haben die Pflicht (grundsätzlich von ihrer Volljährigkeit an bis zu ihrem Tod), direkte Steuern auf ihr Einkommen und ihr Vermögen zu zahlen, wohingegen juristische Personen (Unternehmen, Gesellschaften u. ä.) direkte Steuern auf ihren Gewinn und ihr Kapital entrichten müssen. Darüber hinaus erheben die Kantone eine Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie eine Grundstückgewinnsteuer.
Bei der Erhebung der indirekten Steuern spielen persönliche, familiäre oder soziale Eigenschaften der Steuerpflichtigen keine Rolle. Darin enthalten sind z. B. Verbrauchs- und Verkehrssteuern, die Mehrwertsteuer (MWST) oder Zollgebühren. Auch diese Steuern können auf Ebene des Bundes, des Kantons und/oder der Gemeinde erhoben werden.