Obwohl die direkten Steuern bereits eine erhebliche Einnahmequelle darstellen, können die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert werden, für eine Leistung oder eine besondere Bewilligung weitere Abgaben zu leisten. Es handelt sich dabei um indirekte Steuern.
In der Schweiz ist die Komplexität der Einkommenssteuer darauf zurückzuführen, dass sie auf drei verschiedenen Ebenen erhoben wird, und zwar vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden. Daneben erheben auch die Kirchgemeinden der drei Landeskirchen von ihren Mitgliedern eine Steuer. Aufgrund ihrer Struktur zählt die Schweiz eben so viele Steuergesetze wie Kantone. Der Bund besitzt ebenfalls seine eigenen Steuergesetze. Zwar konnten durch das Steuerharmonisierungsgesetz, welches die Kantone spätestens bis Ende 2000 einführen mussten, zahlreiche Punkte vereinheitlicht werden, doch sind sie in Sachen Tarife und Sozialabzüge immer noch vollkommen frei.
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