Man nennt sie auch Verbrauchssteuern oder Besitzes- und Aufwandsteuern, da sie sich entsprechend dem Konsum von Gütern und Dienstleistungen bemessen, in deren Preisen sie enthalten sind. Sie können vom Bund, den Kantonen und/oder den Gemeinden erhoben werden.
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Kantonale Steuerverwaltung
Rue Joseph-Piller 13
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1701 Freiburg
Öffnungszeiten Schalter
- Montag-Donnerstag08:00-11:30, 14:00-17:00
- Freitag08:00-11:30, 14:00-16:30
- Samstag-Sonntaggeschlossen
Vorabend eines Feiertages: Schließung um 16:00
Abteilung Erbschafts- und Schenkungssteuer nur nach Terminvereinbarung.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Montag - Freitag 09:00-11:00, 14:00-16:00