Man nennt sie auch Verbrauchssteuern oder Besitzes- und Aufwandsteuern, da sie sich entsprechend dem Konsum von Gütern und Dienstleistungen bemessen, in deren Preisen sie enthalten sind. Sie können vom Bund, den Kantonen und/oder den Gemeinden erhoben werden.
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Kantonale Steuerverwaltung
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Vorabend eines Feiertages: Schließung um 16:00
Abteilung Erbschafts- und Schenkungssteuer nur nach Terminvereinbarung.
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