Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte, sowohl in Form von Geld wie auch in Form von Naturalbezügen. Sie wird aufgrund des von einer natürlichen Person erzielten Netto-Gesamteinkommens (steuerbares Einkommen) berechnet. Dieses erhält man, indem man in einem ersten Schritt alle von der Gesetzgebung gewährten Kosten und allgemeinen Abzüge vom Bruttoeinkommen der steuerpflichtigen Person abzieht. In einem zweiten Schritt werden dann die Sozialabzüge abgezogen.
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