Das Programm verlangt, dass wir für Geschiedene das Heiratsdatum angeben. Ist dies unbedingt erforderlich?
Für die Registerharmonisierung wird nur nach dem Datum des letzten zivilstandrechtlichen Ereignisses gefragt. Für eine geschiedene Person ist nur das Datum der Scheidung relevant. Wenn der Registerverwalter das Heiratsdatum nicht kennt, kann er das Feld leer lassen oder allenfalls "unbekannt schreiben, wenn die Gemeindesoftware dies erlaubt. Die Gemeinde braucht nichts zu unternehmen, um dieses Datum ausfindig zu machen.
Wenn die Software auf ein Datum beharrt, wenden Sie sich bitte an den Softwarehersteller, damit er diesen Programmfehler behebt.