In der Datenbank finden Sie zahlreiche Informationen administrativer Art zu den Gemeinden, Gemeindeverbänden und Gemeindeanstalten.
Adressänderung und Wohnungswechsel
Was muss ich machen bei einem Wohnungswechsel ? Wie mache ich eine Adressänderung?
Zuzug
Person von schweizerischer Nationalität – Hauptwohnsitz
Die Person, die sich in einer Freiburger Gemeinde niederlässt, muss seinen Zuzug innert vierzehn Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde melden.
Sie muss persönlich erscheinen und folgende Dokumente vorlegen:
- Heimatschein oder, notfalls, eine individuelle Bescheinigung des Zivilstandesamtes (obligatorisch für Personen ab 18 Jahren)
- Familienbüchlein oder einen Partnerschaftsausweis oder, notfalls, einen gleichwertigen Ausweis;
- AHV-Karte
- Mitgliedskarte der Krankenkasse;
- Mietvertrag
- Privat-Haftpflichtversicherungspolice;
- Gebühr von Fr. 20.-- für die Niederlassungsbestätigung.
Person von schweizerischer Nationalität – Nebenwohnsitz
Die Person, die sich in einer Freiburger Gemeinde in Nebenwohnsitz aufhält, muss seinen Zuzug innert vierzehn Tagen oder, im Falle eines nicht aufeinanderfolgenden Aufenthaltes, aber voraussehbar, dass dieser drei Monate überschreiten wird, bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde melden.
Sie muss persönlich erscheinen und folgende Dokumente vorlegen:
- Wohnsitzbestätigung der Haupt-Wohnsitzgemeinde;
- AHV-Karte;
- Mietvertrag;
- Privat-Haftpflichtversicherungspolice;
Gebühr von Fr. 20.-- für die Aufenthaltsbescheinigung.
Wegzug
Die Person, die die Gemeinde verlässt, muss ihren Wegzug bei der Einwohnerkontrolle unverzüglich melden und den Bestimmungsort bekannt geben. Sie muss entweder seine Niederlassungsbestätigung oder seine Aufenthaltsbestätigung vorweisen.
Adressänderung innerhalb der Gemeinde (Adresse und/oder Wohnung)
Jede Adressänderung und/oder Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde einer Person in Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz, von schweizerischer oder ausländischer Nationalität, muss innerhalb dreissig Tagen bei der Einwohnerkontrolle seiner Gemeinde gemeldet werden.
Ausländische/r Staatsbürger/in
Besonderheiten finden Sie auf der Webseite des Amtes für Bevölkerung und Migration BMA.
Nachsendung Ihrer Post bei Wohnungswechsel
Der Nachsendeauftrag für die Post kann bequem online ausgefüllt werden.
Checkliste für den Umzug
Lesen Sie auch die Checkliste des ch.ch Portals
Nützliche Kontakte
Herausgegeben von Staatskanzlei des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 22.04.2024