- Wenn ich für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton in den Kanton Freiburg ziehe und EU/EFTA-Bürger/in bin
- Wenn ich für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton in den Kanton Freiburg ziehe und nicht EU/EFTA-Bürger/in bin
- Wenn ich die Wohngemeinde wechsle
- Wenn ich meine Adresse innerhalb meiner Wohngemeinde ändere
- Ich benötige eine Wohnsitzbestätigung
- Wenn ich die Schweiz definitiv verlasse
- Ich will meine Aufenthaltsbewilligung verlängern und ich bin EU/EFTA-Staatsbürger/in
- Ich will meine Aufenthaltsbewilligung verlängern und ich bin nicht EU/EFTA-Staatsbürger/in
- Führerausweis und Fahrzeugausweis
- Ich bin Angehöriger eines EU- oder EFTA Staates und möchte in Freiburg studieren
- Ich bin Angehöriger eines Dritt-Staates und möchte in Freiburg studieren
Ausländische/r Staatsbürger/in, an wen muss ich mich wenden
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Ausländischer Staatsbürger
Herausgegeben von Amt für Bevölkerung und Migration
Letzte Änderung: 30.08.2023