Sie sind Staatsangehöriger (EG-27/EFTA):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Fürstentum Liechtenstein, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern
Bei Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie sich bei unserem Amt anmelden.
- das Formular Ankunftserklärung und Gesuch um Aufenthaltsbewilligung im Rahmen eines Studiums, ausgefüllt und unterschrieben
- 1 Passfoto
- 1 Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Ihrer gültigen Identitäskarte
- Bestätigung der Einschreibung einer schulischen Einrichtung oder Universität
Diese Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft zu erfolgen.
Sind die Bedingungen für einen Aufenthalt erfüllt, erhalten Sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis L EG/EFTA) entsprechend der Studiendauer, sofern diese nicht mehr als 364 Tage beträgt. Bei einer Studiendauer von mehr als einem Jahr wird eine Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis B EG/EFTA) mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.