Erhalt oder Verlängerung vom Ausweis: Gesuche können per Post oder E-Mail (spomi@fr.ch) beantragt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich nur bei Notwendigkeit an unsere Schalter zu begeben.
WICHTIG !!! NEUE BEDINGUNGEN FUR DEN AUSWEIS C UND B AB 1. JANUAR 2019
Die Modalitäten der Anwendung der Bundesvorschriften über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern, die auf den folgenden Seiten ausgeführt werden, sind nur für den Kanton Freiburg gültig.
Ausländische/r Staatsbürger/in, an wen muss ich mich wenden
Sie sind Angehöriger eines EU/EFTA-Staates
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Fürstenturm Liechtenstein, Rumänien, Schweden, Spanien, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern (EG-27/EFTA)
Sie sind Staatsangehöriger eines Drittstaates
Andere Länder
Sie möchten jemanden in die Schweiz einladen