Wie kommt man ins Ausland ?
- Die Inhaber von Ausweisen F, S, B und C für Flüchtlinge, die ins Ausland reisen möchten, müssen vor der vorgesehenen Reise aber mindestens 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer vom alten Dokument persönlich beim BMA erscheinen um Ihr Gesuch einzureichen
- Ausschliesslich das SEM verfügt über die Zuständigkeit, Reisedokumente auszustellen
Verschiedene Reisedokumente
Rückreisevisum für vorläufig aufgenommene Personen
- Notwendigkeit des Besitzes eines gültigen Reisedokuments des Herkunftsstaates. Falls nötig sich an die Vertretung des Heimatstaates wenden
- Beim Schalter der Sektion Asyl und Wegweisungsvollzug persönlich vorsprechen um folgende Informationen und Dokumente vorzulegen: Bestätigung von ORS Service AG bezüglich der finanziellen Lage, Bestätigung des Betreibungsamtes, Passfoto, CHF 25.-, Datum, Ort (Zielland) und Grund der Reise sowie Ihre Grösse
- Das SEM ist für die Erteilung des Rückreisevisums zuständig
- Das Rückreisevisum ist für maximal 30 Tage gültig und wird nur einmal pro Jahr erteilt
Reisepass für Ausländer zugunsten Staatenloser sowie schriftenloser Inhaber von Ausweis B/C
- Beim Schalter der Sektion Asyl und Wegweisungsvollzug persönlich vorsprechen um das Formular Schriftenlosigkeit auszufüllen. Bei dieser Gelegenheit nehmen Sie Ihren alten Reisepass (gegebenenfalls) mit
- Sowie CHF 25.-
- Das SEM erhebt in jedem Fall weitere Gebühren, falls das Gesuch genehmigt wird. Das SEM teilt schriftlich mit, wenn das Gesuch abgelehnt wird. Ein formeller Entscheid kann beim SEM beantragt werden, wogegen Rekurs eingelegt werden kann
Reisedokumente für Flüchtlinge (Ausweis F für Flüchtlinge, Ausweis B für Flüchtlinge und Ausweis C für Flüchtlinge)
- Beim Schalter der Sektion Asyl und Wegweisungsvollzug persönlich vorsprechen um das Formular Reiseausweis für Flüchtlinge auszufüllen. Bei dieser Gelegenheit nehmen Sie Ihren alten Reisepass (gegebenenfalls) oder Verlustbescheinigung mit
- Sowie CHF 25.-
- Das SEM erhebt in jedem Fall weitere Gebühren, falls das Gesuch genehmigt wird. Das SEM teilt schriftlich mit, wenn das Gesuch abgelehnt wird. Ein formeller Entscheid kann beim SEM beantragt werden; wogegen Rekurs eingelegt werden kann
Bemerkungen :
Die Inhaber eines N Ausweises sind - ausser Ausnahmefälle - nicht befugt, zu reisen. Bezüglich Vorgehen bei einem grenzüberschreitenden Schulausflug/Schulreise, bitten wir Sie, mit dem Sekretariat der Asylsektion Kontakt aufzunehmen (Tel. Nr. 026 305 15 12)