Möchten Sie das Schweizer Bürgerrecht beantragen, so gibt es mehrere Möglichkeiten. Das Gesetz sieht die folgenden Einbürgerungsverfahren vor:
Stehen Sie mit einer Schweizerin oder einem Schweizer durch Heirat oder Abstammung in einem Verwandtschaftsverhältnis, so gibt es, je nach Umständen, erleichterte Verfahren. Da es viele unterschiedliche Fälle gibt, raten wir Ihnen, mit dem Amt Kontakt aufzunehmen.
Mit dem neuen Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht vom 20. Juni 2014, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, werden die Einbürgerungsvoraussetzungen verschärft. Ab diesem Datum können nur noch Personen, die über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) verfügen, ein Einbürgerungsgesuch einreichen. Zudem müssen sie ihre Kenntnisse einer Landessprache – im Kanton Freiburg Französisch oder Deutsch – nachweisen. Die Vollzugsverordnung des Bundes (BüV) verschärft die Anforderungen ebenfalls, weist jedoch darauf hin, dass die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt werden müssen (Artikel 9 BüV).
Gesprächen des Einbürgerungsverfahren
Einbürgerungskandidatinnen und –kandidaten schauen den verschiedenen Gesprächen, die mit ihnen geführt werden, gelegentlich mit Besorgnis entgegen, da sie davon ausgehen, dass sie sich einer eigentlichen Prüfung unterziehen müssen. Dies ist beim System, das im Kanton Freiburg schon seit Langem angewendet wird, jedoch nicht der Fall. Anstatt die Kandidatinnen und Kandidaten einer eigentlichen Integrationsprüfung zu unterziehen und ihre Kenntnisse der Schweiz zu testen, hat sich der Kanton Freiburg für informellere Gespräche entschieden. Diese Gespräche betreffen ganz unterschiedliche Bereiche. Sie geben den lokalen und kantonalen Behörden die Möglichkeit, die Kandidatinnen und Kandidaten kennenzulernen und aufgrund unterschiedlicher und angepasster Fragen abzuschätzen, ob und in welchem Masse die Person am Umfeld, in dem sie lebt, interessiert ist und daran teilnimmt.
In den Gesprächen kann es daher um so verschiedene Bereiche gehen wie die Teilnahme der Kandidatin oder des Kandiaten am wirtschaftlichen Leben (berufliche Ausbildung und Tätigkeit, allfällige Projekte usw.), ihre oder seine Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Mitgliedschaft in lokalen Vereinen und Gesellschaften oder Teilnahme an Aktivitäten in der Region oder der Gemeinde usw.), allfällige polizeiliche Vorgänge und die Erklärungen dazu, die Zustimmung zu den Grundprinzipien unserer Gesellschaft (Glaubens- und Gewissensfreiheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Respektierung der demokratischen Prinzipien, Vorrang des Zivilrechts usw.), Kenntnisse von Schweizer Sitten, Gebräuchen, Traditionen und Lebensgewohnheiten (bedeutende Feste im Laufe des Jahres, regionale oder kantonale Veranstaltungen, eventuelle Teilnahme an diesen Festen oder Veranstaltungen usw.), Kenntnisse des öffentlichen und politischen Lebens sowie der politischen Institutionen (Funktionsweise des föderalistischen Systems der Schweiz, Name und eventuell Zusammensetzung – Anzahl – der Gemeinde-, Kantons- und Bundesbehörden, Wahlsysteme, Fähigkeit gewisse Persönlichkeiten der örtlichen, kantonalen oder nationalen Politik zu nennen usw.) oder allgemeine Kenntnisse der Schweiz, ihrer Geschichte, Geografie, Kultur (Kenntnisse einiger Orte in der Umgebung, der Region, der Schweiz, gewisse Kenntnisse über die Ursprünge der Schweiz, Interesse für kulturelle Sendungen oder Zeitschriften in Zusammenhang mit der Schweiz oder der Region, wichtige Ereignisse der regionalen oder nationalen Aktualität usw.).
Aufgrund der Diskussionen im Rahmen eines solchen Gesprächs sind die Behörden in der Lage zu beurteilen, ob und in welchem Masse die Kandidatin oder der Kandidat ein tatsächliches Interesse für die Region, den Kanton und das Land aufbringt, in dem sie oder er lebt und für das sie oder er das Bürgerrecht beantragt. Dank der verschiedenen Informationen kann abgeschätzt werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat integriert ist oder nicht, und eine entsprechende Stellungnahme abgegeben werden. Den Sprachkenntnissen kommt hier ebenfalls eine gewisse Bedeutung zu, da sie bei nicht deutsch- oder französischsprachigen Personen deren Integrationsbemühungen aufzeigen.