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Vorgehen
- Es muss festgestellt werden, ob die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllt (siehe weiter unten).
- Wenn die Person diese Voraussetzungen erfüllt, kann sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Gesuchsformular für eine erleichterte Einbürgerung bestellen.
- Das SEM leitet das gesamte Verfahren und erlässt den Entscheid. An das SEM können Sie sich auch wenden, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Der Kanton führt im Auftrag des SEM Überprüfungen der persönlichen Situation durch.
- Das SEM sendet seinen Entscheid über das Gesuch um erleichterte Einbürgerung an die betroffene Person. Bei einem positiven, endgültigen und vollstreckbaren Entscheid kann die Person auf die Website des Amtes für Bevölkerung und Migration gehen, um einen Schweizer Pass und eine Identitätskarte zu bestellen.
Bedingungen
- Ehepartnerin oder -partner einer Schweizer Bürgerin oder eines Schweizer Bürgers
- Kinder von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern
- Eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner einer Schweizer Bürgerin oder eines Schweizer Bürgers
- In Ehe umgewandelte eingetragene Partnerschaft
- Ausländische Personen der dritten Generation
Gebühren
Das Staatssekretariat für Migration berechnet eine Gebühr von 900 Franken für die erleichterte Einbürgerung. Diese Gebühr wird für Personen unter 18 Jahren auf 650 Franken reduziert.