Verschiedene Umstände können zum Verlust der Schweizer Staatsbürgerschaft führen, z. B.:
- Geburt im Ausland den Schweizer Behörden verspätet gemeldet
- Heirat mit einer Person ausländischer Nationalität
- Entlassung aus der Schweizer Staatsbürgerschaft
Das Gesuchsformular für die Wiedererlangung der Schweizer Staatsbürgerschaft kann beim Staatssekretariat für Migration (SEM) angefordert werden.
Das SEM leitet das gesamte Verfahren und erlässt den Entscheid. An das SEM können Sie sich auch wenden, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Die Rolle des Kantons Freiburg beschränkt sich darauf, auf Anfrage des SEM bestimmte Punkte zu klären.