1. Die Gesuche um Touristenvisen (Höchstaufenthalt: 3 Monate) müssen persönlich bei der Schweizerischen Vertretung im Wohnsitzland der gesuchstellenden Person eingereicht werden. Verzeichnis der Schweizerischen Vertretungen im Ausland
Es sei darauf hingewiesen, dass für Beschlüsse über Erteilung oder Verweigerung eines Visums die Bundesbehörden zuständig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Site des Bundesamtes für Migration.
2. Die Gesuche um Visumsverlängerung können beim Amt für Bevölkerung und Migration BMA des Kantons Freiburg eingereicht werden.
Das BMA verlängert aber nur ausnahmsweise ein Visum, das von der Schweizerischen Vertretung ausgestellt wurde, da die ausländische Person die Angaben auf dem Visum, das von der Vertretung ausgestellt wurde, beachten muss.