Asylwesen im Kanton Freiburg.
Asyl- und Flüchtlingswesen fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Die Kantone sind jedoch zuständig für Aufnahme, Betreuung, Unterbringung und Integration der Personen, die unter das Asylgesetz fallen. Im Kanton Freiburg kümmert sich das Kantonale Sozialamt um die Koordination dieser Aufgaben.
Neustrukturierung des Asylbereichs
Am 1. März 2019 trat in der ganzen Schweiz die Verfahrensbeschleunigung im Asylwesen in Kraft. Sie leistet der Änderung des Asylgesetzes (AsylG) Folge, über die am 5. Juni 2016 abgestimmt wurde; diese fordert, dass Asylgesuche nicht nur schneller (in einem Bundesasylzentrum innerhalb von 140 Tagen), sondern auch gerecht bearbeitet werden, namentlich dank einer kostenlosen juristischen Beratung und Vertretung.
Asylsuchende, die einen positiven Entscheid erhalten haben oder die provisorisch aufgenommen wurden, werden innerhalb von einigen Wochen den Kantonen zugewiesen. Asylsuchende, deren Asylgründe weitere Abklärungen durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) erfordern ‒ Letzteres wendet in diesem Fall ein erweitertes Verfahren an, das bis zu einem Jahr dauern kann ‒ werden ebenfalls den Kantonen zugewiesen, wobei diese für die nachfolgenden Schritte zuständig sind, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht.
Im Auftrag des Kantons Freiburg kümmern sich ORS um die Asylsuchenden und Caritas Schweiz, Abteilung Migration & Intégration Suisse romande, um Flüchtlinge, einschliesslich der Personen, die im Rahmen des Resettlement-Programms des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) als besonders schutzbedürftig anerkannt wurden. ORS und Caritas arbeiten seit mehreren Jahren zusammen, um die Betreuung der Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich vom ersten Tag an bis zu ihrer Integration zu gewährleisten.
Aufnahme, Betreuung und Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich
Dem Kanton Freiburg werden vom Bund 3,8% der Asylsuchenden zugeteilt. Bei ihrer Ankunft werden die Personen entsprechend ihrer Situation in einer der Unterkünfte im Kanton untergebracht. Im Auftrag des Kantons Freiburg kümmert sich das ORS um die Aufnahme, die Betreuung und die Beherbergung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und abgewiesenen Asylsuchenden. Sie betreibt auch die Rückkehrberatungsstelle. Caritas Schweiz, Abteilung Migration & Intégration Suisse romande, ist für die soziale und finanzielle Begleitung und die Integration von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung und von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen und schutzbedürftigen Personen mit Aufenthaltsbewilligung zuständig. Hier finden Sie die monatliche Statistik über die Belegung der Asylunterkünfte und Wohnungen durch Personen aus dem Asylbereich.
«Envole-moi»: ein spezifisches Programm für unbegleitete Minderjährige
Das Programm mit dem Namen «Envole-moi» bezweckt die harmonische Entwicklung und die Selbstständigkeit dieser Menschen und berücksichtigt ihre besonderen sozial-pädagogischen Bedürfnisse. Ihre Betreuung erfolgt im Rahmen einer sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, an der mehrere staatliche Dienste, die auftraggebenden Stellen ORS und Caritas, aber auch zahlreiche Vereine und Freiwillige beteiligt sind.
Integration der Asylsuchenden und der Flüchtlinge
Der Kanton Freiburg behält seinen Kurs in der Politik für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention bei. Ab 2022 wird er mit grosser Überzeugung sein drittes kantonales Integrationsprogramm (KIP 2bis) umsetzen.
Seit 2014 erfolgt die spezifische Integrationsförderung auf der Grundlage von kantonalen Integrationsprogrammen KIP, die für einen Zeitraum von vier Jahren mit dem Bund ausgehandelt werden. Im Kanton Freiburg sind die Fachstelle für die Integration der MigrantInnen und für Rassismusbekämpfung (IMR) und das Kantonale Sozialamt (KSA) gemeinsam für die Integrationspolitik zuständig. Die KIP verfügen über einen gemeinsamen Orientierungsrahmen, der aus drei Pfeilern besteht (Information und Beratung, Bildung und Arbeit, Verständigung und gesellschaftliche Integration). Eine «Netzwerkgruppe» begleitet die Umsetzung des KIP und fördert den interinstitutionellen Austausch.
Bund und Kantone haben sich im Frühjahr 2018 auf die gemeinsame Integrationsagenda für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich geeinigt. In seiner Sitzung vom 10. April 2019 hat der Bundesrat die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz (IAS) genehmigt, dank der Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen künftig rascher in die Arbeitswelt integriert und die Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduziert werden sollen. Die Integrationsagenda, die seit dem 1. Mai 2019 in Kraft ist, hält verbindliche Wirkungsziele fest, die durch einen für alle Kantone geltenden Integrationsprozess erreicht werden sollen. Im Kanton Freiburg ist das KSA für ihre Umsetzung zuständig.
«Vitamin F+/Vitamin B+» ist eine Massnahme zur Förderung der beruflichen Eingliederung. Es handelt sich um eine Beschäftigungsförderung zugunsten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die eine vorläufig aufgenommene Person (mit Ausweis F), oder eine Fluchltlingeperson (mit Ausweis B), einstellen. Mithilfe dieser Massnahme können die Unternehmen Personen mit Ausweis F testen und danach einstellen und werden für das Beschäftigungsrisiko entschädigt. Zudem erhält das Unternehmen für die bzw. den Mitarbeitenden einen Weiterbildungsgutschein und kann auf die Unterstützung einer spezialisierten Ansprechperson zählen, die bei etwaigen Problemen jederzeit zur Verfügung steht.
In Zusammenarbeit mit dem Freiburger Arbeitgeberverband UPCF stellt das KSA die Plattform FRintegration.ch den freiburgischen Unternehmen zur Verfügung. Die Plattform FRintegration.ch ist ein Ort des Austauschs zwischen arbeitsbewilligten Flüchtlingen, und Unternehmen des Kantons Freiburg.
FRintegration.ch gibt den Unternehmen…
- online-Einsicht in die Unterlagen von Flüchtlingen, die sich in den Freiburger Arbeitsmarkt integrieren möchten;
- direkt eine Stelle, eine Ausbildung oder ein Praktikum auszuschreiben;
- einfacher Zugang zu allen Informationen, die für die Aufnahme von Flüchtlingen relevant sind.
Integration von Familien mit Migrationshintergrund
Bei den Hausaufgaben helfen, erklären, wie die Krankenkassen oder die öffentlichen Verkehrsmittel funktionieren, beim Ausfüllen eines amtlichen Formulars behilflich sein – genau dies tun die jungen Freiwilligen des Jugendrotkreuzes (JRK) und des Vereins Hiwot. Doch aktuell übersteigt die Nachfrage das Angebot. Ein Video wirbt deshalb mit Unterstützung der Direktion für Gesundheit und Soziales für diese Art von Freiwilligenarbeit. Das Ziel: Neue Kräfte rekrutieren.
Frühe Förderung
Im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms (KIP) 2018‒2021 und der Integrationsagenda Schweiz (IAS) führt das KSA ein Programm zur Förderung der Integration von Familien und Kleinkindern aus dem Asylbereich durch. Dieses Programm umfasst zehn Massnahmen zur Frühförderung und Elternbegleitung, die von den Vereinigungen der Bereiche frühe Kindheit und Integration kantonsweit auf Französisch und Deutsch angeboten werden. Diese zum Teil neuen Massnahmen wurden in einem partizipativen Prozess mit diesen Vereinigungen sowie den für den Asylbereich beauftragten Organisationen entwickelt, ORS und Caritas Schweiz, Abteilung Migration & Intégration Suisse romande. Sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse dieser Familien und fördern gleichzeitig den Austausch mit der lokalen Gesellschaft. Zur Förderung dieser Leistungen in den Familien, insbesondere vor dem Schuleintritt eines Kindes, werden Begleitungen in Form von «Entdeckungsbesuchen» angeboten; zudem wird zu Nachfolgezwecken derzeit eine Zusammenarbeit mit dem Amt für französischsprachigen obligatorischen Unterricht (FOA) aufgebaut. Diese bereichsübergreifende Zusammenarbeit trägt zur Umsetzung des KIP und der AIS bei.
Einsatz zugunsten der Asylsuchenden
"Ich möchte Kleider oder Möbel spenden", "Ich möchte helfen", "Ich habe eine Immobilie, die ich an Asylsuchende vermieten könnte", "Ich habe Zeit und möchte mich engagieren..."
Es ist, für diejenigen, die helfen wollen, nicht immer einfach zu wissen, an wen sie sich wenden müssen oder welchen Verein sie kontaktieren sollen.
Werfen Sie einen Blick auf die folgenden Links und entdecken Sie die vielen Hilfsprojekte zugunsten der Asylsuchenden im Kanton Freiburg:
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen und Sozialhilferichtsätze für Personen aus dem Asylbereich.
Herausgegeben von Kantonales Sozialamt
Letzte Änderung: 23.02.2023