In Anlehnung an das Gesetz ist Integration:
- gegenseitig, d. h. sie involviert die MigrantInnen und die SchweizerInnen;
- auf der individuellen und der kollektiven Ebene angesiedelt;
- eng mit Chancengleichheit und Gleichbehandlung verknüpft;
- auf den Zugang zu Leistungen für die gesamte Bevölkerung fokussiert;
- durch den Staat und seine Partner gesteuert;
- die Aufgabe von allen.
Für Zusatzinformationen stehen Ihnen die Fachstelle Integration sowie folgende Websites zur Verfügung:
Integrationsförderung in der Praxis
Integration erfolgt in erster Linie in den bestehenden Strukturen wie zum Beispiel in Schulen, Spitälern, Berufsbildung, Verwaltungen und Unternehmen. Diese Strukturen haben die Aufgabe, für alle Bevölkerungsmitglieder, unabhängig von ihrer Herkunft, zugänglich zu sein.
Ergänzend zu diesem Angebot können spezifische Massnahmen ergriffen werden, die entsprechende Lücken decken, beispielsweise: Deutschkurse für fremdsprachige Erwachsene, partizipative Workshops über das Leben in der Schweiz, Begrüssungsveranstaltungen für neuzugezogene Personen, Projekte, die das multikulturelle Zusammenleben im Quartier fördern. Solche Massnahmen werden im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms KIP umgesetzt.
Integration auf unterschiedlichen Stufen
Die Gemeinden sind die ersten Ansprechstellen für neue EinwohnerInnen des Kantons Freiburg. Sie spielen demnach beim Empfang und bei der Informationsvermittlung für neuzugezogene Personen eine entscheidende Rolle. Siehe Kapitel Begrüssung und Information in den Gemeinden.
Der Staat Freiburg ist für die Erarbeitung und die Umsetzung der Integrationspolitik zuständig. Seit 2014 wird diese im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme KIP umgesetzt. Integration wird dabei als eine Stärke angesehen, und als Mittel, um ein harmonisches und aktives Zusammenleben zwischen unterschiedlichen Bevökerungsgruppen zu gewährleisten. Siehe Rechtsgrundlagen.
Auf Bundesebene wurde die Integration 2001 formell anerkannt und wird seither gefördert. Sie ist gesetzlich verankert und wird durch das Staatssekretariat für Migration SEM gesteuert. Siehe Rechtsgrundlagen.