Blocs (Site Studio)
Gesuch um Aufnahme in das Freiburgische Bürgerrecht
Die Bedingungen:
- Der Gesuchsteller muss während mindestens drei Jahren im Kanton wohnhaft gewesen sein, wovon zwei Jahre in den letzten fünf Jahren vor der Einreichung des Gesuchs
- ihr eine Gemeinde des Kantons das Gemeindebürgerrecht gewährt
- sie ihre öffentlichen Pflichten erfüllt oder sich bereit erklärt, diese zu erfüllen
- sie während der letzten 5 Jahre vor der Einreichung des Gesuchs nicht aufgrund eines Verstosses, der von mangelndem Respekt gegenüber der Rechtsordnung zeugt, verurteilt wurde
- sie einen guten Ruf geniesst
- die Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben
- die Fähigkeit, sich in einer der im Kanton gesprochenen Amtssprachen ausdrücken zu können