- Die Inhaber von Ausweisen F, S, B und C für Flüchtlinge, die ins Ausland reisen möchten, müssen vor der vorgesehenen Reise aber mindestens 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer vom alten Dokument persönlich beim BMA erscheinen um Ihr Gesuch einzureichen
- Ausschliesslich das SEM verfügt über die Zuständigkeit, Reisedokumente auszustellen
Ich möchte ins Ausland gehen
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Wie kommt man ins Ausland ?
Herausgegeben von Amt für Bevölkerung und Migration
Letzte Änderung: 25.09.2023