Stellenantritt und Stellenwechsel
Ein Arbeitgeber, der eine Person mit einer S Bewilligung einstellen möchte, muss eine Arbeitsbewilligung bei der Sektion ausländische Arbeitskräfte des Amtes für Bevölkerung und Migration beantragen.
Die Arbeitsbewilligung wird nur erteilt, wenn die Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen den am Ort, am Beruf und in der Branche üblichen Bedingungen entsprechen.
Der Arbeitgeber stellt ein Gesuch mit folgenden Unterlagen:
- Kopie des Arbeitsvertrags ;
- Lebenslauf ;
- Kopie der S Bewilligung oder des Bundesentscheids zur Zuerkennung des S-Status ;
- Formular (Gesuch für befristete Erwerbstätigkeit – Personen mit Schutzstatus (S Bewilligung))
Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Eine Person, die im Besitz eines S Bewilligung ist und eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben möchte, muss eine Arbeitsbewilligung bei der Sektion ausländische Arbeitskräfte des Amtes für Bevölkerung und Migration beantragen.
Die Arbeitsbewilligung wird nur erteilt, wenn die finanziellen und betrieblichen Bedingungen erfüllt sind.
Der Inhaber der S Bewilligung stellt ein Gesuch mit folgenden Unterlagen:
- Motivationsschreiben mit detaillierter Darstellung der geplanten Aktivität (Branche, erwarteter Umsatz usw.);
- Lebenslauf ;
- Kopie der S Bewilligung oder des Bundesentscheids zur Zuerkennung des S-Status;
- Formular (Gesuch für befristete Erwerbstätigkeit – Personen mit Schutzstatus (S Bewilligung)
Weiterleitung des Gesuchs an die kantonale Behörde
Das Gesuch wird vom Arbeitgeber oder Selbständigen an die Sektion ausländische Arbeitskräfte des Amtes für Bevölkerung und Migration per E-Mail an semo@fr.ch oder per Post an folgende Anschrift gerichtet: Amt für Bevölkerung und Migration, Sektion ausländische Arbeitskräfte, Rte d'Englisberg 11, 1763 Granges-Paccot.