- Ab dem 1. Januar 2019 wurde das Bewilligungsverfahren bezüglich der Arbeitsaufnahme von vorläufig aufgenommene Personen durch ein Meldeverfahren ersetzt (Meldeformular)
- Es obliegt dem Arbeitgeber (für unselbständige Erwerbstätigkeit) und dem/der Selbständigerwerbenden diese Meldung (Beginn und Ende) vorzunehmen. Eine bevollmächtigte Drittperson ist auch bewilligt diesen Schritt durchzuführen
- Vorteile: kein Entscheid vom BMA, keine Gebühren, die Erwerbstätigkeit kann beginnen sobald die Meldung erfolgt ist
Bemerkung :
Dieses Verfahren gilt auch für Flüchtlinge mit Ausweis B.