Arbeitgeber dürfen keine Ausländer ohne Arbeitsbewilligung beschäftigen und müssen sich bei einer Anstellung vergewissern, dass der Arbeitnehmer über eine Bewilligung verfügt. Eine allfällige Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt.
Inhaber eines N Ausweises anstellen : Inhaber eines N Ausweises anstellen | Staat Freiburg