- Ich melde meinen Wegzug unmittelbar der Einwohnerkontrolle der Gemeinde, die ich verlasse, und teile meine neue Adresse mit
- Ich melde mich persönlich bei der Einwohnerkontrolle meiner neuen Gemeinde an, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Ich muss dort meinen Pass oder meine Identitätskarte sowie meinen Ausländerausweis von der Fremdenpolizei vorweisen
Wenn ich einen Ehepartner, einen eingetragenen Partner oder minderjährige Kinder habe, weise ich zusätzlich einen Familienschein oder einen Partnerschaftsausweis vor
Ich weise auch meinen Mietvertrag vor
- Das Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) wird von der Gemeinde eine Mitteilung betreffend die Adressänderung erhalten
- Das BMA wird die notwendigen Änderungen für den Ausländerausweis vornehmen. Es ist nicht nötig, dass ich mit dem BMA Kontakt aufnehme