Der Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken ist, mindestens 2 Monate vor Schulbeginn und, vor Ihrer Einreise in die Schweiz bei der zuständigen schweizerischen Vertretung an Ihrem Wohnort im Ausland einzureichen. Die folgenden Unterlagen müssen beigelegt werden:
- Bestätigung der definitiven Einschreibung der Universität Freiburg oder der Hochschule
- Nachweis der finanziellen Mittel (in Ihrem Nahmen ausgestellte Bankbesträtigung, von einer Bank, die der FINMA-Liste entspricht (créer le lien). Der Nachweis der finanziellen Mittel kann auch über einen in der Schweiz ansässigen Garant erbracht werden (Schweizer Bürger/in, Inhaber C oder B Bewilligung)
- Detailliertes Studienprogramm (Jahr für Jahr), Dauer, Pläne nach Abschluss des Studiums
- Das gesuchte Diplom
- Lebenslauf
- Kopien der Ihrer bisherigen Abschlüsse
- eine schriftliche Verpflichtung, dass Sie die Schweiz nach Ihrem Studium, bei Nichtbestehen oder Nichteinhaltung des vor der Einreise aufgestellten Studienplans verlassen
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- 1 Passfoto
Die Prüfung Ihres Gesuchs ist davon abhängig, ob Sie vorgängig die Gebühr von 95 Franken bezahlt haben, was allerdings noch keine Garantie für einen positiven Entscheid ist. Wir bitten Sie, diesen Betrag auf folgendes Postkonto einzuzahlen: PCK: 17-1691-7 oder IBAN CH 15 0900 0000 1700 1691 7, BIC/SWIFT-Code: POFICHBE (geben Sie auch Ihre Personalien an, mindestens aber den Namen und das Geburtsdatum). Falls Sie einen Garanten in der Schweiz haben, ist die Zahlung der Gebühr mit einem Einzahlungsschein möglich.
Diese Unterlagen müssen in eine unserer Amtssprachen übersetzt und von der Schweizer Vertretung beglaubigt sein.
Bei Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie sich beim Amt für Bevölkerung und Migration anmelden. Dazu müssen Sie das Formular Ankunftserklärung und Gesuch um Aufenthaltsbewilligung im Rahmen eines Studiums - sofern nicht schon mit dem Antrag für das Einreisevisum eingereicht - mit 2 Passfotos und einer Kopie Ihres Passes einreichen.
Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Einreise zu erfolgen.
Sind die Bedingungen für einen Aufenthalt erfüllt, so erhalten Sie entweder eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine Studiendauer von weniger als einem Jahr oder eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), gültig für ein Jahr, wenn das Studium länger als ein Jahr dauert.