- Ich fülle das Formular Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligungsgesuch aus:
Ich reiche alle gemäss dem Formular erforderlichen Dokumente ein. Ich lege 1 Passfoto und eine Kopie meines gültigen Passes oder meiner gültigen Identitätskarte bei sowie alle Dokumente, die Hinweise auf das Ziel meines Aufenthalts geben (Arbeit, Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit, Studium, usw.)
100% Arbeitsstelle:
Ich reiche ein, eine Kopie des Arbeitsvertrages oder eine Bestätigung des Arbeitgebers mit
- Angabe des Stellenantritts
- Angabe der Dauer des Arbeitsvertrages
- Der Bestätigung der Erwerbsquote zu 100%
Arbeitsstelle unter 100%:
Ich reiche ein, eine Kopie des Arbeitsvertrages oder eine Bestätigung des Arbeitgebers mit
- Angabe des Stellenantritts
- Angabe der Dauer des Arbeitsvertrages
- Angabe der Erwerbsquote
- Angabe des Monats- oder Stundenlohnes (notwendig um zu prüfen ob es sich um eine reelle und effektive berufliche Tätigkeit)
- Ich sende alles per Post an folgende Adresse:
Amt für Bevölkerung und Migration
Sektor Europa
Rte d’Englisberg 11
1763 Granges-Paccot
-
Oder im PDF-Format unter spomi@fr.ch. Danach melde ich mich persönlich auf der Einwohnerkontrolle meiner Gemeinde, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Auf der Einwohnerkontrolle muss ich meinen Pass oder meine Identitätskarte sowie folgende Dokumente vorweisen:
- Bescheinigung / Bestätigung der Krankenversicherung (für jedes Familienmitglied)
- AHV-Karte (falls schon vorhanden)
- Mietvertrag
Wenn ich für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton in den Kanton Freiburg ziehe und EU/EFTA-Bürger/in bin
Lead
Aufenthalt in Schweiz
Herausgegeben von Amt für Bevölkerung und Migration
Letzte Änderung: 21.12.2023