Sie beläuft sich auf 80 % des vor der Niederkunft bezogenen Durchschnittslohns, maximal aber auf 196 Franken pro Tag. Die Höhe der Entschädigung können Sie online auf der Website der Ausgleichskasse berechnen.
Bezieht die Mutter bei der Niederkunft keinen Lohn aus einer Erwerbstätigkeit, sondern Taggelder der Arbeitslosen-, der Invaliden- oder der Unfallversicherung, beläuft sich die Mutterschaftsentschädigung auf mindestens den gleichen Betrag (und nicht auf 80% desselben). Das Gleiche gilt, wenn die Mutter bei der Niederkunft Taggelder der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) oder Erwerbsersatz als Dienstleistende bezieht.