Minderjährige Person, die gefährdet zu sein scheint – Früherkennung und Weiterleitung
Die Direktion für Gesundheit und Soziales hat im Juli 2021 das «Protokoll zur Früherkennung und Weiterleitung von Fällen der Kindesmisshandlung (0 bis 18 Jahre)» aktualisiert. Das auf bereichsübergreifender Basis ausgearbeitete Protokoll richtet sich in erster Linie an Fachpersonen, ist aber ebenso eine wertvolle Informationsquelle und kann von jedermann/-frau genutzt werden. Das Protokoll enthält die aktuellen Definitionen von Misshandlung und beschreibt Anzeichen, die auf eine mögliche Kindesmisshandlung schliessen lassen. Dazu gibt es einen kurzen Überblick über die geltenden gesetzlichen Grundlagen in Sachen Kinderschutz. Des Weiteren werden die Anzeichen beschrieben, auf die man sowohl beim Kind als auch bei den eigenen Gefühlen angesichts einer problematischen Situation achten sollte. Ebenso werden die möglichen Vorgehensweisen aufgezeigt.
Meldung an die Kindesschutzbehörde
Das Jugendamt stellt das Formular «Meldung an die Kindesschutzbehörde» zur Verfügung, in Ergänzung zum Vorgehen gemäss «Protokoll zur Früherkennung und Weiterleitung von Fällen der Kindesmisshandlung». Es richtet sich an Personen, die zu einer Meldung verpflichtet sind. Es kann aber auch von denjenigen verwendet werden, die der Kindesschutzbehörde Meldung erstatten wollen.
Die Frage der Strafanzeige
Es gibt Situationen, in denen der Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch die Einschaltung einer Strafbehörde erfordert. Der Bereitschaftsdienst INTAKE des Jugendamtes unterstützt und berät in Bezug auf die Angemessenheit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg.