Verschiedene Gruppen von Personen wurden Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Darunter versteht man Folgendes:
Ausserfamiliäre Fremdplatzierungen: Kinder wurden aus ihrer Familie genommen und bei Privatpersonen (meistens Bauernfamilien) oder in Pflegefamilien oder Einrichtungen (Heime oder Waisenhäuser) untergebracht. In manchen Fällen wurden diese Fremdplatzierungen von den Behörden angeordnet, manchmal erfolgten sie lediglich unter deren Mitwirkung. Sie konnten auch aufgrund von Entscheidungen einzelner Personen oder aus wirtschaftlichen (Armut) oder sozialen Gründen geschehen. Oftmals waren die Betroffenen Waisen oder uneheliche Kinder, hatten geschiedene Eltern oder Schwierigkeiten in der Schule oder Ausbildung.
Internierung durch Verwaltungsentscheid: Bis 1981 konnten Verwaltungsbehörden Jugendliche und Erwachsene zur Nach- oder Arbeitserziehung in geschlossene Anstalten einweisen (administrative Verwahrung). In vielen Fällen wurden die Betroffenen in Strafanstalten verwahrt.
Diese Platzierungen erfolgten oftmals aufgrund einer Lebensweise, die den damaligen sozialen und moralischen Normen widersprach, z. B. wenn die Person faul, ein Landstreicher, Alkoholiker oder ausserehelich schwanger war oder ein ungezügeltes Sexualleben führte. Wegen dieser ausschweifenden Lebensweise ordneten die Behörden eine Platzierung an, damit diese Personen der übrigen Bevölkerung kein schlechtes Beispiel vorleben konnten und in gewissem Sinne auch, um der Allgemeinheit Kosten zu ersparen. Es handelte sich in gewisser Weise um eine Art Unterstützung, jedoch wurden die Personen oft mit Willkür behandelt und nicht angemessen betreut, wie dies heute der Fall wäre.
Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen: Die Eingriffe wurden aus sozialen, wirtschaftlichen oder eugenischen Gründen durchgeführt.
Minderjährige oder unverheiratete Mütter wurden zudem oftmals gezwungen, sich bei Geburt von ihrem Kind zu trennen und einer Adoption zuzustimmen (Zwangsadoption).
Personen aus der Gemeinschaft der Jenischen: Bis 1973 wurden zahlreiche Kinder dieser Volksgruppe ihren Eltern weggenommen, unabhängig davon, ob diese Nomaden oder sesshaft waren. Die Kinder wurden von ihrer Familie getrennt und namentlich von nicht-jenischen Familien adoptiert.