Einreise
Zur Einreise in die Schweiz benötigen Sie einen gültigen heimatlichen Pass und falls nötig ein Schengen-Visum.
Die europäische Regelung bestimmt, welche ausländischen Staatsangehörigen für den Schengen-Raum visumspflichtig oder von der Visumspflicht befreit sind (Schengen-Visum).
Benötigen Sie zur Einreise in die Schweiz ein Schengen-Visum, so müssen Sie dieses grundsätzlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung beantragen.
Aufenthalt
Falls Sie der Schengen-Visumspflicht unterstellt sind, ist die maximale Aufenthaltsdauer auf dem Visum vermerkt und muss entsprechend eingehalten werden.
Nach Ablauf des Visums oder nach drei Monaten, wenn Sie nicht der Visumspflicht unterstellt sind, müssen Sie die Schweiz verlassen. Die maximale Dauer von touristischen Aufenthalten in der Schweiz darf drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten nicht übersteigen.
Ein Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums kommt einem neuen Visumsantrag gleich. Einem solchen Antrag kann von unserem Amt nur unter ausserordentlichen Umständen stattgegeben werden. Die territoriale Gültigkeit kann in diesem Fall auf die Schweiz begrenzt werden.
Reiseversicherung
Mit der Reiseversicherung sollen die Kosten für eine mögliche Rückführung im Krankheitsfall, die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder eine Notaufnahme im Krankenhaus abgedeckt werden.
Der Abschluss einer solchen Versicherung, deren Mindestdeckung übrigens umgerechnet 30000 Euro betragen muss, ist grundsätzlich sämtlichen Antragstellern von Visa für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) vorgeschrieben. Der Garant in der Schweiz kann natürlich im Namen des Antragstellers eine solche Versicherung abschliessen.
Diese Versicherung muss für das gesamte Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und während der Gesamtgültigkeitsdauer des Visums gültig sein. Wird ein Visum mit räumlich eingeschränkter Gültigkeit ausgestellt, so kann sich die Kostendeckung auf den betreffenden Staat bzw. die betreffenden Staaten beschränken.
Die Reiseversicherung muss bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden, die ihren Sitz oder eine Filiale in einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA hat und über eine Bewilligung zum Abschluss solcher Reiseversicherungen verfügt. Die in dieser officiellen Liste aufgeführten Gesellschaften erfüllen diese Bedingungen.