Ihre Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ist nur in dem Kanton gültig, der sie ausgestellt hat.
Wenn Sie im Besitz einer im Kanton Freiburg ausgestellten Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sind und in einen anderen Kanton ziehen möchten, so müssen Sie vorgängig einen entsprechenden Antrag beim künftigen Wohnsitzkanton stellen.
Wenn Sie im Besitz eines Ausländerausweises sind, der in einem anderen Kanton ausgestellt wurde, und in den Kanton Freiburg ziehen möchten, so müssen Sie einen entsprechenden Antrag mit folgenden Unterlagen an unser Amt richten:
- Kopie vom Mietvertrag
- Begründungschreiben
- Strafregisterauszug
- Betreibungsregisterauszug
- falls Sie Sozialleistungsbezüger sind, eine Bestätigung des Sozialamtes über Ihre Bezüge
- Ihre drei letzten Lohnausweise oder der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- bei einer Erwerbsaufnahme im Kanton Freiburg müssen Sie auch das Gesuch um Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder eine Kopie des Arbeitsvertrages beilegen (ausser Inhaber eines C-Ausweises)
Nach Ihrer Ankunft müssen Sie Ihre Wohnsitznahme in unserem Kanton innerhalb von 14 Tagen auf unserem Amt melden.