Kantonswechsel
Als EU/EFTA Staatsangehöriger verfügen sie über geografische- sowie berufliche Mobilität. Eine neue Aufenthaltsbewilligung im Kanton Freiburg wird Ihnen erteilt.
Sie müssen jedoch Ihre Wohnsitznahme in unserem Kanton innerhalb von 14 Tagen auf unserem Amt melden.