Die häufigste Art der Verwertung von Aktiven im Konkurs, ist die öffentliche Versteigerung. Einzig die Konkursverwaltung entscheidet darüber eine solche anzusetzen.
Die Öffentlichkeit wird durch Anzeigen in den Zeitungen und den offiziellen Amtsblättern oder anderen Informationskanälen informiert.
Die Steigerungsbedingungen sehen im Allgemeinen Barzahlung und die unmittelbare Mitnahme der Gegenstände vor.
Der Verkauf und Liegenschaften ist sehr komplex und unterliegt besonderen Vorschriften, welche je nach Fall festgelegt werden (Frist der Zahlung, Dokumente, Verpflichtungen, die sich aus dem Erwerb ergeben, etc.).