Aufgabe des Büros für Information
Das Büro für Information unterstützt die Staatskanzlei bei der Information über die Angelegenheiten des Staatsrats.
- Es stellt die allgemeine Koordination der Tätigkeit der Verwaltung auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsinformation sicher.
- Es ist Ansprechpartner der Medien > Zum Medienzentrum
- Es unterstützt und berät die Direktionen und ihre Verwaltungseinheiten bei dieser Tätigkeit, achtet auf die Qualität der Information, die vom Staatsrat und der Verwaltung kommt, und sorgt für eine einheitliche Information beim Staat Freiburg.
- Es stellt die allgemeine Koordination des Webportals des Staates und der Websites der Verwaltungseinheiten sicher.
- Es funktioniert als Kompetenzzentrum für Social Media.
- Es ist Ansprechpartner für Fragen im Bereich Corporate Design.
Öffentlichkeitsinformation und Transparenz
Das Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG) ist am 1. Januar 2011 in Kraft getretten. Nach mehrjährigen juristischen Vorarbeiten werden damit die Tätigkeiten des Staates für die ganze Freiburger Bevölkerung transparent.
Richtlinie über die Information und die Kommunikation (InfoRL)
Die Richtlinie über die Information und die Kommunikation (InfoRL)regelt und definiert die Informationspolitik des Staatsrats. Sie soll dazu dienen, innerhalb der Kantonsverwaltung klare Funktionen und Befugnisse im Bereich der Information festzulegen und die Information an die Oeffentlichkeit bestmöglichst zu koordinieren. Dies im Sinne einer transparenten, ehrlichen und klaren Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und ihrer Regierung.