Die KJS hat die folgenden Aufgaben:
- Sie erfasst die Massnahmen des Kantons Freiburg im Bereich der beruflichen Eingliederung.
- Sie informiert die Partner sowie die Bevölkerung über das Angebot im Bereich der beruflichen Eingliederung.
- Sie unterbreitet dem Staatsrat Empfehlungen.
- Sie tauscht sich mit den kantonalen und ausserkantonalen Partnern aus.
- Sie stellt ihr Fachwissen Kommissionen und Arbeitsgruppen zur Verfügung.
- Sie beaufsichtigt die Plattform Jugendliche, die sich an Jugendliche richtet, die nach der obligatorischen Schulzeit keine Bildungslösung gefunden haben.
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) – Art. 87
- Reglement über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMR) – Art. 30 und 31
- Reglement zum Gesetz über die obligatorische Schule (SchR) – Art. 98 und 99
- Gesetz über die Berufsbildung (BBiG)
- Reglement über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
- Reglement über die Organisation und die Arbeitsweise der Kommissionen des Staates (KomR)