Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung (BEA) mittels nachstehendem Link:
Nachweis von Qualifikationen für den Berufsabschluss von Erwachsenen
Sie sind erwachsen, verfügen über fundierte Berufserfahrung in einem von der Berufsbildung anerkannten Bereich und wünschen eine Anerkennung bzw. eine sogenannte Validierung Ihrer Kompetenzen? Das ist möglich! Grundlage dafür sind die Artikel 31 und 32 der Berufsbildungsverordnung.
Zwei Wege führen zum Berufsabschluss für Erwachsene
Zwei Möglichkeiten für das Qualifikationsverfahren
- Das standardisierte Qualifikationsverfahren, als Kandidat/-in nach Artikel 32 BBV
- Die Anerkennung und Validierung erbrachter Bildungsleistungen (VAE) nach Artikel 31 BBV
1. Das standardisierte Qualifikationsverfahren, als Kandidat-In nach Artikel 32 BBV
Sie möchten zum standardisierten Qualifikationsverfahren gelangen und von der Möglichkeit einer strukturierten Vorbereitung profitieren, wie sie den Lernenden im Rahmen der Berufsfachschule und/oder der überbetrieblichen Kursen angeboten wird, um entweder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) zu erlangen.
Das Verfahren ist nicht von einem Arbeitsvertrag und von Ihrem Arbeitsort abhängig – Ihr Wohnkanton ist für das Aufnahmeverfahren zuständig. Das Amt wird keinen Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber haben, mit Ausnahme der Durchführung eines eventuellen Examens im Bereich Praktische Arbeiten im Betrieb.
Ein schweizerisches Merkblatt gibt Ihnen nützliche Hinweise
Zulassungsbedingungen
Nachweise von mindestens 5 Jahren Erfahrung in der Arbeitswelt, davon eventuell mindestens einen Teil im angestrebten Qualifikationsbereich (siehe betreffende Bildungsverordnung).
Folgende Schritte müssen unternommen werden
- Zulassungsgesuch herunterladen (im Downloadbereich unten)
- Für ausserkantonalen Schulbesuch: Zusätzliches Gesuchsformular herunterladen sowie Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons
Kosten (unter Vorbehalt von Änderungen)
Kursgebühren für den Unterricht an einer Freiburger Schule oder gemäss Entscheid des Amtes: CHF 150.- pro Schuljahr und wöchentliche Unterrichtseinheit. Beginnt die Person im Laufe des zweiten Semesters, wird die Jahresgebühr um die Hälfte reduziert. Bei Abbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung (Beispiel: 8 Lektionen/Tag = 8 x 150.- für einen Schultag/Woche pro Schuljahr)
Einschreibegebühr: CHF 320.- werden nach Versand der Aufnahmebestätigung des Amts für Berufsbildung fakturiert. Bei Abbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Gebühren für die Kosten und das Unterrichtsmaterial: zwischen CHF 35.- und CHF 120.- pro Schuljahr, je nach Anzahl Schultagen/Wochen. Bei Abbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Gebühren für das Qualifikationsverfahren: CHF 170.- für Personen, welche die Lehrabschlussprüfung wiederholen und nicht mehr unter Lehrvertrag stehen. Je nach Beruf werden zusätzlich Materialkosten und/oder Raummiete verrechnet.-
Die eventuellen Kosten für den Besuch der überbetrieblichen Kurse sind auch zu Lasten der Teilnehmer.
Sie wünschen den berufskundlichen Unterricht ausserhalb Ihres Wohnkantons zu besuchen: Reichen Sie beim Amt die oben genannten Formulare ein. Bei Annahme des Gesuches, bezahlen Sie die oben erwähnten Schulkosten. Bei Ablehnung des Gesuches sind Sie gebeten, den Unterricht in einer unseren kantonalen Berufsfachschulen zu besuchen oder Sie übernehmen selber sämtliche Kosten der betroffenen ausserkantonalen Berufsfachschule.
Es werden keine Schulkosten für Unterrichtsbesuche in einer privaten Ausbildungsinstitution übernommen. In diesem Fall sind sämtlichen Ausbildungskosten zu Lasten der Teilnehmer und werden diesen direkt vom Leistungserbringer in Rechnung gestellt.
Ausgehändigter Ausweis
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Eidgenössisches Berufsattest (EBA)
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Art. 32: Downloads
2. Die Anerkennung und Validierung erbrachter Bildungsleistungen (VAE) gemäss Artikel 31 BBV
Sie sind Autodidakt, besonders motiviert und wünschen eine Anerkennung, ja sogar eine offizielle Validierung Ihrer Fähigkeiten durch ein nicht standardisiertes Qualifikationsverfahren mit dem Ziel, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) zu erlangen.
Die Anerkennung und Validierung von Bildungsleistungen ist ein Verfahren, das Ihnen ermöglicht, einen Abschluss zu erlangen. Das Verfahren basiert auf der Analyse Ihrer bisher durchlaufenen beruflichen und persönlichen Laufbahn sowie der Beurteilung Ihrer erworbenen Fähigkeiten. Es stützt sich auf ein Qualifikationsprofil, das im Bildungsplan festgelegt ist und für den angestrebten Abschluss verlangt wird.
Das Verfahren ist nicht von einem Arbeitsvertrag und von Ihrem Arbeitsort abhängig – Ihr Wohnkanton ist für das Aufnahmeverfahren zuständig. Das Amt wird keinen Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber aufnehmen.
Für die Durchführung sind die nationalen Organisationen der Arbeitswelt (OdA) zuständig. Die Kantone haben in ihrer Funktion als Partner die Aufgabe, Angebote für die auf nationaler Ebene validierten Kompetenzprofile vorzuschlagen.
Zulassungsbedingungen
Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Prüfung, davon allenfalls ein Teil im Qualifikationsbereich.
Vorgehensweise
Nehmen Sie Kontakt auf mit dem Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung BEA
Kosten (unter Vorbehalt von Änderungen)
Gebühren für die Begleitung zur Standortbestimmung: Zwischen Fr. 1300.- und Fr. 1500.- pro Person für einen Beruf. Die Kosten einer eventuellen Zusatzausbildung gehen, unabhängig vom Leistungserbringer, zu Ihren Lasten.
Kursgebühren für Erstausbildung - Zusatzausbildungen: Fr. 150.- pro Schuljahr und wöchentliche Unterrichtseinheit. Beginnt die Person im Laufe des zweiten Semesters, so wird die Jahresgebühr um die Hälfte reduziert. Bei Abbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wenn die Nachholbildung ausserhalb der Berufsfachschule stattfindet, so gelten die Tarife des Leistungserbringers (Beispiel : 8 Lektionen/Tag = 8 x 150.- für einen Schultag/Woche während eines Schuljahres).
Gebühren im Zusammenhang mit den Kosten und das Unterrichtsmaterial: zwischen Fr. 35.- und Fr. 120.- pro Schuljahr, ja nach Anzahl Schultagen/Wochen. Bei Abbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Gebühren für das Qualifikationsverfahren: Fr. 320.- pro Standortbestimmung.
Ausgehändigter Ausweis
- Eidgenössisches Berufsattest (EBA)
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Herausgegeben von Amt für Berufsbildung
Letzte Änderung: 19.08.2024