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Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für einen ausserkantonalen Schulbesuch werden in Vereinbarungen festgelegt. Je nach Kanton gelten folgende Vereinbarungen:
- Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2005 der CIIP (Conférence intercantonale de l'instruction publique de Suisse romande et du Tessin)
- Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)
- Liste der beitragsberechtigten Schulen pro Kanton
In den interkantonalen Vereinbarungen sind generelle Ausnahmen festgelegt, welche die Vereinbarungskantone für den Besuch einer ausserkantonalen Schule zulassen. Generelle Ausnahmen können insbesondere in folgenden begründeten Fällen gewährt werden:
- Wohnortswechsel während der Schulzeit;
- das Ausüben eines Spitzensports oder von Kunst oder Musik (siehe unten aufgeführten Titel "Sportlich oder künstlerisch begabte Schülerinnen und Schüler");
- fehlendes Ausbildungsangebot im Wohnortskanton.
Gesuch um Bewilligung des Besuchs einer Schule ausserhalb des Kantons Freiburg
Verfahren:
- Sobald sie die Schule ausgewählt haben, füllen die Schülerin oder der Schüler oder seine Eltern das Gesuchsformular Besuch einer Schule ausserhalb des Wohnkantons aus. Das ausgefüllte Formular kann per Post oder E-Mail an die auf dem Formular angegebenen Adressen gesendet werden. Eine Kopie des letzten Schulzeugnisses der Schülerin oder des Schülers ist beizulegen.
- Die Schülerinnen oder Schüler, bzw. ihre Eltern, schreiben sich in der entsprechenden Schule ein. Diese Anmeldung wird erst nach Erhalt der vom Kanton Freiburg erteilten Bewilligung zur Übernahme des Schulgeldes im empfangenden Kanton berücksichtigt.
- Die Aufnahme in der gewünschten Schule hängt von den vorhandenen Plätzen sowie der Erfüllung der Aufnahme- und Promotionsbedingungen ab.
- Der Kanton Freiburg stellt den Eltern der Schülerin oder des Schülers das Schulgeld, das sie für eine gleichwertige Ausbildung an einer kantonalen Schule bezahlen müssten, in Rechnung.
- Die ausserkantonalen Schulen können von den Eltern der Schülerinnen und Schüler Gebühren und Schulkosten erheben.
Sportlich oder künstlerisch begabte Schülerinnen und Schüler
Gesuche, die das Förderprogramm für sportlich oder künstlerisch begabte Schülerinnen und Schüler betreffen, müssen mit dem entsprechenden Formular (kann auf der Website des Amtes heruntergeladen werden) vor dem 15. Februar beim Amt für Sport eingereicht werden.