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Aufnahmebedingungen
Personen, die ein EFZ erworben haben, mindestens 30 Jahre alt sind und 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen können, sowie Personen, die vor 2010 einen Fachmittelschulausweis erworben haben oder über ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis verfügen und am Zulassungsverfahren der Universität Freiburg teilnehmen möchten, können sich für diese Ausbildung zur Ergänzungsprüfung anmelden.
Personen, die ausserhalb des Kantons Freiburg wohnen, müssen bei der zuständigen Schulbehörde ihres Wohnkantons ein Gesuch für die Genehmigung des Besuchs einer Freiburger Schule einreichen.
Einschreibefrist
15. Februar
Einschreibeformular
Das Anmeldeformular für diese Ausbildung zur Ergänzungsprüfung kann auf der Homepage der Fachmittelschule Freiburg oder auf der Homepage des Kollegiums des Südens heruntergeladen werden.
Stundentafel
Stundentafel für den einjährigen Vorbereitungskurs
Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler mit einer von einer Fachperson diagnostizierten Behinderung, die sich nachteilig auf das schulische Lernen auswirkt, können unter gewissen Bedingungen Nachteilsausgleichsmassnahmen erhalten. Ein entsprechendes Gesuch kann über das Einschreibeformular für die Mittelschulen gestellt werden. Bei der Einschreibung muss ein Dossier mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
- Aktualisiertes (nicht älter als zwei Jahre), detailliertes Gutachten einer vom Kanton anerkannten externen Fachperson, welches die Diagnose festhält und klärt, welcher Schweregrad der Behinderung oder Funktionsstörung vorliegt und wie sich diese Schwierigkeiten im Einzelnen auf das schulische Lernen der Schülerin oder des Schülers auswirken. Als anerkannte Fachpersonen gelten die Zugehörigen der Berufskategorien gemäss Anhang der Richtlinien zur Gewährung von Nachteilsausgleichsmassnahmen.
- Zusammenstellung der Nachteilsausgleichsmassnahmen des laufenden Schuljahres, welche die Schülerin oder der Schüler bereits erhält.
- Ausgefülltes Antragsformular
Richtlinien zur Gewährung von Nachteilsausgleichsmassnahmen
Einschreibegebühr, Schulgeld und weitere Kosten
Die Einschreibegebühr beträgt 100 Franken, das Schulgeld 375 Franken. Auslagen für Bücher, Unterlagen und sonstiges Material sind in diesem Betrag nicht inbegriffen und gehen ebenfalls zu Lasten der Schülerin oder des Schülers.
Bei Rückzug der Anmeldung wird die Einschreibegebühr nicht zurückerstattet.
Ausbildungsbeiträge
Wenn die finanziellen Möglichkeiten der Eltern nicht ausreichen, kann ein kantonaler Ausbildungsbeitrag beantragt werden. Die Schulsekretariate erteilen den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahrs entsprechende Informationen und geben auf Anfrage die nötigen Formulare aus. Ausführlichere Informationen zu den Ausbildungsbeiträgen finden Sie auf den Internetseiten des Amts für Ausbildungsbeiträge.
Nähere Auskünfte
Sekretariat der Fachmittelschule Freiburg : 026 305 65 65,
Gesetze, Verordnungen und Richtlinien S2
Link zu den Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien S2